Die Legislative (auch Gesetzgebende Gewalt genannt) ist eine der drei Gewalten in einem politischen System. Sie ist für die Gesetzgebung zuständig und hat die Aufgabe, Gesetze für das Gemeinwohl zu erlassen.
Die legislative Gewalt besteht in den meisten Ländern aus einem Parlament oder einer Nationalversammlung, das aus gewählten Volksvertretern besteht. Es kann aus einer oder zwei Kammern bestehen, je nach politischem System. In einigen Ländern gibt es auch bedingt oder unbedingt mitregierende Könige oder Staatsoberhäupter.
Die Aufgaben der Legislative umfassen neben der Gesetzgebung auch die Kontrolle der Exekutive (Regierung) und die Mitwirkung an der Haushaltsplanung. Sie überwacht die Arbeit der Regierung und kann diese bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen die Verfassung zur Verantwortung ziehen. Das Parlament ist auch der Ort für politische Debatten und Diskussionen über aktuelle Themen.
Die Gesetzgebung erfolgt meistens in einem mehrstufigen Prozess. Der Entwurf eines Gesetzes wird zunächst in den Parlamentsausschüssen erarbeitet und anschließend den Volksvertretern zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Um ein Gesetz zu verabschieden, sind in der Regel mehrere Lesungen und Abstimmungen erforderlich. Dabei kann die legislative Gewalt auch Änderungen oder Ergänzungen am Gesetzentwurf vornehmen.
Die legislative Gewalt bildet zusammen mit der Exekutive (Regierung) und der Judikative (Justiz) das politische System eines Landes. Diese drei Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren und ein Gleichgewicht der Macht sicherstellen. In vielen Ländern ist die Gewaltenteilung gesetzlich verankert und in einer Verfassung geregelt.
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